Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Media Werkstatt Bodensee GmbH, Gewerbestraße 6, 88634 Herdwangen-Schönach
1. Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AN) sind Grundlage aller Geschäftsbeziehungen zu dem Auftraggeber (AG). Sie gelten nur für Geschäfte mit a) Personen, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmen) sowie b) juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögens. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Angaben in Prospekten, Katalogen u.a. (auch online) stellen lediglich Angebote zum Angebot dar. Sämtliche Vertragsabschlüsse erhalten erst Gültigkeit durch unsere Bestätigung. Mündliche Zusagen und Garantien von Vertretern und Angestellten sind nur dann für Media Werkstatt Bodensee GmbH rechtlich bindend, wenn sie von Media Werkstatt Bodensee GmbH eine schriftliche Bestätigung erfolgt. Ein Vertrag kommt nur und erst zustande, wenn Media Werkstatt Bodensee GmbH den Auftrag schriftlich bestätigt oder durch Auslieferung der Ware zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. Angaben in Prospekten, Muster, Webshop, Grafikleistungen, KSK
Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen über unsere Produkte, insbesondere Maße und technische Daten, sind nur ungefähr und annähernd; sie stellen keine garantierte Beschaffenheit dar, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Die von uns erbrachten Leistungen können künstlerische Inhalte aufweisen und entsprechende Beitragspflichten bei der Künstlersozialkasse (KSK) auslösen. Mögliche von der KSK erhobene Beitrage, trägt der Kunde (Auftraggeber). Sowohl auf die Beitragspflicht als auch auf die Erhebung möglicher Beiträge durch die KSK haben wir keinen Einfluss.
4. Preise
a) Alle vereinbarten Preise sind Netto-Preise zzgl. ges. MwSt. Diese wird auf der Rechnung zusätzlich ausgewiesen. Der AN haftet nicht für UST-Schulden und UST-Vergehen seiner inländischen oder ausländischen AG. Soweit der AN für deren Verpflichtung in Anspruch genommen wird, ist der Erstattungsanspruch sofort zur Zahlung fällig.
b) Auftragsänderungen nach Freigabe durch den AG einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes können dem AG gesondert berechnet werden.
c) Der AN ist berechtigt, dem AG gesonderte Kosten bei verlangter beschleunigter Lieferung, insbesondere bei Wochenendarbeiten und erhöhten Versandkosten in Rechnung zu stellen. Die Beseitigung von Fehlern in der Datenanlage (digitale Daten) wird nach Aufwand abgerechnet. Ist Material, welches der AG für Weiterverarbeitung zur Verfügung stellt nicht oder nur mit erhöhten Aufwand zu verarbeiten, werden dem AG die entstehenden Mehrkosten berechnet.
d) Die Abrechnung erfolgt nach der ausgelieferten Menge. Die Lieferung und Abrechnung von Mehrleistungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
e) Bei einer Minderlieferung von bis zu 10 % wäre eine Nacherfüllung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden. Ein erheblicher Mangel liegt nicht vor. Fremdleistungen (wie z.B.: Bildrechte, Druck, Produktion, etc.) werden nach Aufwand berechnet.
f) Verbrauchsmaterialien und -kosten, wie Ausdrucke, Porto, Versand, Telefon, Datentransfer, (Kurier-) Fahrten, etc. werden nach Aufwand berechnet. Zusätzliche Meetings / Workshops werden nach Aufwand berechnet. Fahrten werden nach Aufwand berechnet. Die Kilometerpauschale beträgt Euro 0,30. Sollten diese Kosten anfallen, erhalten Sie zuvor ein Angebot.
g) In unseren Angeboten i.d.R. inbegriffen sind drei Layout-, sowie drei Korrekturrunden. Darauf folgende Änderungen und Autorenkorrekturen werden auf Stundenbasis gemäß unserer Vergütungssätze berechnet. Im Leistungsumfang unserer Angebote sind kleinere Texterfassungs- und EBV-Arbeiten eingeschlossen. Vorrausgesetzt werden aber grundsätzlich zur Weiterverarbeitung geeignete, elektronisch bereitgestellte Texte und Bilder. Aufwendigere Bildretuschen und Texterfassungen, sowie weitere, über das definierte Konzept hinausreichende Aufgaben werden nach Aufwand gemäß unserer Vergütungssätze berechnet. Hierzu erhalten Sie zuvor ein Angebot, sollten weitere Arbeiten notwendig werden.
h) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
i) Allgemeine Vergütungssätze in € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
- Designer 70.- €
- Texter 80.- €
- DTP 60.- €
- Büromanagement 50.- €
- Projektmanagement / Consulting 120.- €
- Programmierer 110.- €
- Projekt Assistenz 60.- €
- Foto-Design 80.- €
- Strategieberatung 1 Tages Workshop mit 1 ProjektmanagerIn/Consultant: 1500.- €
- 1 Tages Workshop mit 5 TeilnehmerInnen: 2000.- € (weitere Teilnehmer auf Anfrage)
5. Lieferfristen
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten unsere Lieferzeiten nur annähernd. Auch bei Vereinbarung einer festen Lieferzeit oder eines festen Liefertermins muss uns, wenn wir in Verzug geraten, eine angemessene Nachfrist gesetzt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer sich für die Menge vom Vertrag lösen, die bei Ablauf der Nachfrist nicht versandt bereit gemeldet ist. Vereinbarungen über eine verbindliche Lieferzeit müssen schriftlich erfolgen.
a) In der Auftragsbestätigung nennt der AN den voraussichtlichen Liefertermin. Die Lieferfrist beginnt erst, wenn der Auftrag vollständig geklärt ist und der AG den Digital-Proof und/oder andere freizuzeichnende Unterlagen schriftlich freigegeben hat und diese beim AN eingetroffen sind. Ein bestimmter Lieferungszeitpunkt oder -zeitraum ist nur bei schriftlicher Vereinbarung wirksam. b) Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen. c) Wird dem AN oder jedermann die Leistung unmöglich, kann der AN zurücktreten, Schadensersatzansprüche stehen dem AG nicht zu. d) Dasselbe gilt, wenn der AG oder ein sonstiger Lieferant dem AN zur Durchführung des Auftrages notwendige Material nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellt hat.
6. Abrufaufträge und Lagerung
Soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart, müssen Abrufaufträge innerhalb von 12 Monaten vollständig abgerufen werden. Werden im Falle von Rahmen- und Abrufaufträgen Veränderungen innerhalb des abzurufenden Zeitraumes vorgenommen, sind die Kosten für die gelagerten Reserven vom AG zu übernehmen. Auch wenn nach Ablauf der Laufzeit die Ware nicht abgeholt wird (es sei denn, ein konkreter Liefertermin für den letzten Abruf wird genannt, der nicht länger als auf ca. 60 Tage nach Ablaufzeit fällt), sind die Kosten für die gelagerten Reserven vom Auftraggeber zu übernehmen. Die Kosten für das eventuelle Recycling der nicht abgeholten Reserven übernimmt der AG. Die Außenbezüge/Druckbögen werden vorgedruckt und behalten solange ihre Gültigkeit. Falls innerhalb des Abrufzeitraumes Veränderungen vorgenommen werden, sind die Kosten für die nicht mehr benötigten Außenbezüge/Druckbögen vom AG zu übernehmen.
7. Versand und Gefahrenübergang
Der AN nimmt Verpackungen gemäß der VerpackungsVO zurück. Die Gitterboxen bleiben Eigentum des AN. Der AG hat Europaletten gleicher Anzahl zurückzugeben. Die Rücksendung hat innerhalb angemessener Frist in einwandfreiem Zustand frei Haus zu erfolgen. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Anderenfalls ist der AN berechtigt, vom AG die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Das Risiko der Beschädigung oder des Verlustes der Ware geht auf den Käufer über mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, ist Media Werkstatt Bodensee GmbH nicht verpflichtet, etwaiges Gut zu versichern. Sofern der Käufer es schriftlich beantragt, wird Media Werkstatt Bodensee GmbH auf Kosten des Käufers die Lieferung durch eine Transportversicherung versichern. Der Versand erfolgt jedoch i.d.R. versichert durch DHL.
8. Zahlung
a) Die Rechnung des AN ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern in der Rechnung nichts anderes vereinbart wurde.
b) Der AN ist berechtigt, Teillieferungen und Teilleistungen abzurechnen.
c) Kommt der AG mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen – auch aus anderen Verträgen mit dem AN – in Verzug oder verhält er sich sonst vertragswidrig, werden sämtliche Forderungen des AN sofort fällig. Der AN kann noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten, Zug um Zug-Zahlung gegen Auslieferung verlangen sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen.
d) Im Falle einer Reklamation ist der AG nicht berechtigt, den fristgemäßen Ausgleich der Rechnung ganz zu verweigern.
e) Der AG kann nicht mit Gegenforderungen aufrechnen, es sei denn, es handelt sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung des AG. Der AG kann aus anderen Verträgen keine Zurückbehaltungsrechte herleiten.
f) Soweit die allgemeine Kreditversicherung des AN keinen Deckungsschutz gewährt, ist der AG vorleistungspflichtig.
g) Zahlungen im Bereich Recruitinganzeigen, sind im Voraus zu zahlen (Vorkasse).
9. Eigentumsvorbehalt / Verlängerter Eigentumsvorbehalt
a) Alle vom AN gelieferten Materialien und Endprodukte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungsbeträge Eigentum des AN. Bei Be- oder Verarbeitung von im Eigentum von AN stehender Ware ist der AN als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Stadium der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt oder werden Materialien des AG weiterbearbeitet, ist das Eigentum des AN auf den Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der bearbeiteten Ware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum. b) Der AG ist berechtigt, über das vom AN gelieferte Material im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen. Die Forderungen daraus werden bereits jetzt in Höhe des Anteils, der dem Miteigentumsanteil des AN entspricht, an den AN abgetreten. Der AN nimmt die Abtretung an. Der AN ist berechtigt, dem Abnehmer diese Abtretung bekannt zu geben. Der AG hat dem AN jederzeit auf Verlangen Auskunft über den Abnehmer und die Höhe der abgetretenen Forderung zu erteilen. c) Solange sich der AG nicht im Zahlungsrückstand befindet, ist er zur Einziehung der an den AN abgetretenen Forderung ermächtigt. d) Übersteigt der Wert der Sicherheit die Forderung des AN um mehr als 20 %, ist der AN auf Verlangen des AG insoweit zur Freigabe verpflichtet. Das Auswahlrecht unter mehreren Sicherheiten steht hiermit dem AN zu. Bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bleibt die Ware im Eigentum von Media Werkstatt Bodensee GmbH. Der Käufer ist aus diesem Grunde verpflichtet, die uns gehörenden Waren (Vorbehaltsware) getrennt zu lagern und entsprechend zu kennzeichnen. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware sorgfältig zu lagern und auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen, Media Werkstatt Bodensee GmbH nicht gehörenden Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung. Der Käufer ist berechtigt, den gelieferten Gegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungswertes unserer Forderung bzw. entsprechend dem Wert der gelieferten Vorbehaltsware ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Media Werkstatt Bodensee GmbH nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Käufer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Eine Durchberechnung an den Endkunden erfolgt wenn der Schuldner mit seiner Zahlung 6 Wochen in Verzug ist. Sämtliche dem Käufer hinsichtlich der Vorbehaltsware aus Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen zustehenden Forderungen tritt dieser hiermit im Voraus in voller Höhe an Media Werkstatt Bodensee GmbH ab; im Falle von Miteigentum erfasst die Abtretung nur den unseren Miteigentum entsprechenden Forderungsanteil. Die Weiterveräußerung ist nur unter Sicherstellung dieser Abtretung zulässig. Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr und nur widerruflich ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er seinen Schuldnern die Abtretung anzuzeigen. Die Ermächtigung des Käufers zur Verfügung über die Vorbehaltsware sowie zur Verarbeitung, Umbildung, Verbindung, Vermischung und Vermengung, ferner zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, erlischt bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, bei unberechtigten Verfügungen, bei Wechsel- und Scheckprotesten sowie auch dann, wenn gegen den Käufer ein Insolvenzverfahren beantragt ist oder uns eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögenslage bekannt wird. Daneben ist Media Werkstatt Bodensee GmbH berechtigt, die Verarbeitung und jede Veränderung der gelieferten Vorbehaltsware ausdrücklich zu untersagen und die Einzugsermächtigungen zu widerrufen, und die Untersagung sowie den Widerruf dritten Unternehmen mitzuteilen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, damit der Verkäufer Klage erheben kann. Soweit der Käufer dieser Aufgabe nicht nachkommt, haftet er für den entstandenen Schaden.
10. Mängelhaftung
A Der Käufer hat die Ware und die Verpackung unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen. Insbesondere hat der Käufer einzelne Warenproben zu öffnen und zu überprüfen. Der Käufer hat alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, auf jeden Fall aber vor Weiterverkauf, Verwendung oder Verarbeitung, schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Geschieht dies nicht, gilt die Ware als genehmigt. b) Der AG hat keine Gewährleistungsansprüche, wenn Gegenstand des Auftrages nicht verkehrsübliches Material gewesen ist, außer wenn der AG den AN auf die Besonderheiten des Materials schriftlich hingewiesen hat und der AN den Auftrag schriftlich bestätigt hat. c) Dasselbe gilt, wenn der AG dem AN selbst oder durch Dritte fehlerhafte digitale Daten zur Verfügung gestellt hat. Im übrigen ist der Digital-Proof für die Auftragsdurchführung maßgebend. Der Digital-Proof beinhaltet keine Farbverbindlichkeiten. d) Der AN wird diejenigen Teile unentgeltlich nach seiner Wahl nachbessern oder neu liefern, die sich infolge eines Umstandes, der bei Gefahrübergang vorliegt, als mangelhaft herausstellen. e) Die Ansprüche des AG sind grundsätzlich auf Nacherfüllung beschränkt, jedoch ist dem AG ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. f) Für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, haftet der AN nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen oder Garantie. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. g) Verletzt der AN sonstige Vertragspflichten, ist bei leichter Fahrlässigkeit die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden h) Ansprüche des AG verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches und arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Bei neu hergestellten Sachen oder Leistungen haften wir für ein Jahr ab Lieferung; beim Verkauf gebrauchter Produkte ist unsere Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. Ansprüche des Käufers für die Vornahme von Deckungskäufen bei Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Im Auftrag des Bestellers, können unsere Produkte besonders gestaltet, bedruckt, graviert oder mit anderen technischen Verfahren gekennzeichnet werden. Soweit der Besteller für diese Gestaltung eigene Vorlagen einreicht, ist er selbst dafür verantwortlich, dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass die Verwendung der Vorlagen und die durch ihn veranlasste Gestaltung unserer Produkte, nicht gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Markengesetz) verstößt. Verstößt die Verwendung der vom Empfänger eingereichten Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften, so ist uns der Besteller zum Ersatz der uns dadurch entstehenden Kosten verpflichtet. Für unsere Lieferungen sind die Vorlagen des Bestellers maßgebend. Die Vorlagen sind vor der Anlieferung vom Besteller auf Eignung zu überprüfen. Für Mängel, die auf die vom Besteller gelieferten Vorlagen zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Wir sind auch nicht verpflichtet, den Besteller auf etwaige Mängel der Vorlagen hinzuweisen. Geringfügige Farb- und Tonwertabweichungen von der Vorlage berechtigen nicht zur Beanstandung der Lieferung und müssen akzeptiert werden. Es ist zu beachten, dass gewünschte Druckfarben nur auf weißem Untergrund fast farbgetreu zur Geltung kommen. Wenn auf farbigem Material keine weiße Druckfarbe unterlegt wird, sind Reklamationen wegen Farbabweichungen ausgeschlossen! Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse, Einzelstücke, Ausfallmuster, in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über soweit es sich nicht um Fehler handelt die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Mängeln als nach Maßgabe der vorstehenden Absätze sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, und nicht für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
11. Ausführung
a) Die Auftragsausführung erfolgt entsprechend dem allgemeinen Stand der Technik im Rahmen technisch notwendiger material- und verfahrensbedingter Toleranzen, soweit keine spezifischen Auftragsnormen festgelegt sind. b) Die Rechte des § 642 BGB stehen dem AN auch zu, wenn sich das vom AG angelieferte Material infolge seiner Beschaffenheit nicht ordnungsgemäß be- oder verarbeiten lässt. c) Wird Material des AG bei der Überprüfung auf Bearbeitungs- und Verarbeitungsfähigkeit beschädigt, hat der AN nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
12. Haftung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet Media Werkstatt Bodensee GmbH nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Media Werkstatt Bodensee GmbH oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für Schäden, die vorhersehbar und aufgrund der vertraglichen Verwendung der Ware typisch sind. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von uns gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
13. Schriftform und Teilunwirksamkeit
Änderungen, Ergänzungen oder die einvernehmliche Aufhebung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mitteilungen durch Telefax erfüllen das Schriftformerfordernis. Gleiches gilt für sonstige Erklärungen der Vertragspartner, die zur Begründung, Wahrung oder Ausübung ihrer Rechte erforderlich sind, insbesondere Mängelrügen, Fristsetzungen oder einseitige Aufhebungserklärungen. Durch mündliche Vereinbarung kann das Schriftformerfordernis nicht aufgehoben werden. Sollte eine Bestimmung nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragspartner eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahe kommender rechtswirksamer Ersatzregelung treffen.
14. Urheberrecht
a) Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an Skizzen, Mustern, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt dem AN. b) Lithographien, Kopiervorlagen, Prägeplatten, Digital-Proofs, Stanzwerkzeuge, Konturen u. s. w. bleiben Eigentum des AN, sofern die Grundlage digitale Daten sind. Dieses gilt auch, wenn für Sie anteilige Kostenbeiträge gesondert in Rechnung gestellt wurden. Der AN hat keine Aufbewahrungspflicht. Sollten wir zur Erfüllung von Aufträgen Bildmaterial vom AN zur Verfügung gestellt bekommen, versichert uns der AN, dass er die entsprechenden Bildrechte besitzt und diese durch uns uneingeschränkt zur Erfüllung seines Auftrages verwendet werden dürfen.
15. Datenschutz
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten und Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung haben seit jeher einen großen Stellenwert innerhalb der Firma Media Werkstatt Bodensee GmbH. Im Folgenden möchten wir Sie gem. Art. 13, 14 und 21 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) darüber informieren, wie Ihre personenbezogenen Daten von uns verarbeitet werden und welche Rechte Sie als betroffene Person haben. Die auf dieser Webseite unter Datenschutz angegebenen allgemeinen Informationen sind gültig ab 25.05.2018 und ersetzen eventuell vorhergehende Informationen. Für spezielle Verarbeitungssituationen erhalten Sie gesonderte oder ergänzende Informationen, sofern dies erforderlich ist. Dies umfasst beispielsweise die Datenschutzerklärungen auf unseren Webseiten, Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen oder Informationen im Rahmen von Einwilligungserklärungen. Die nachfolgenden allgemeinen Informationen werden bei Bedarf aktualisiert. Die jeweils aktuelle Fassung kann unter Datenschutzerklärung eingesehen werden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für die Lieferung des AN ist die bearbeitende Betriebsstätte. Der Gerichtsstand und der Erfüllungsort für die Zahlung ist der Sitz der Gesellschaft. Es gilt deutsches Recht, ergänzend das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf. Vorrangig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Media Werkstatt Bodensee GmbH.